Allgemeine Bedingungen
§ 1 Anmeldung, Vertragsschlussa) Die Webseite steht ausschließlich natürlichen Personen und juristischen Personen zur Verfügung, die nach geltendem Recht rechtsverbindliche Verträge abschließen können. Ohne Einschränkung des Vorstehenden stehen die Webseite und die dort angebotenen Dienstleistungen Minderjährigen nicht zur Verfügung. Sie dürfen diese Webseite nicht benutzen, wenn Sie nicht dazu berechtigt sind. Sie müssen versichern, dass Sie mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind, wenn Sie auf dieser Webseite ein Zimmer oder Dienstleistung buchen oder Artikel bestellen möchten. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, wenden Sie sich für Hilfe bitte direkt an die Verarbeitung Verantwortlichen. Für weitere Informationen bitten wir Sie auch, unseren Link zu den "Datenschutz" der ZENKLAUSEN einzusehen.
b) Bereits mit der Anmeldung müssen die Anzahl der Personen und Unterkunftsanfragen bekannt gegeben werden, spätestens jedoch 5 Werktage vor dem jeweiligem gebuchtem Aufenthalt und seiner Anreise. Reservierungen sind verbindlich und nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort im Voraus zu bezahlt. Sollten die angefragten Daten/Kosten noch nicht oder nur unvollständig vor Anreise vorliegen und somit die Programmvorbereitungen behindern, so behält sich die Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN vor, die Anmeldung zu annullieren. Der Rechnungsbetrag wird dennoch in voller Höhe fällig. c) Falls nicht anders mit der Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN vereinbart sind die Anmelde-, Unterkunfts- und Teilnahmegebühren mit Vertragsschluss sofort fällig und werden dem Anmelder/Gast/Teilnehmer vom Veranstalter in Rechnung gestellt. d) Bei Buchungen von mehr als 6 Übernachtungen, die 3 Monate vor Anreise getätigt werden, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. e) Die Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN in der Eifel behalten sich das Recht, die Preise in allen Bereichen zu ändern. Die Preise können von der Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN in der Eifel ferner geändert werden, wenn der Kunde/Gast/Teilnehmer nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Klausen (Unterkunft), der Leistungen des Aufenthaltes, Teilnahme- oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN dem zustimmt. f) Alle angeforderten Rechnungen und Kosten der ZENKLAUSEN sind sofort zahlbar. Die Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN sind berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Geschäftsleitung berechtigt, die jeweiligen geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Den Verantwortlichen der ZENKLAUSEN bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. g) Akzeptiert werden grundsätzlich nur Anmeldungen per E-mail oder auf der offiziellen Internetseite. In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung auch eine Anmeldung per Telefon möglich. Jede Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande mit elektronischer (per E-Mail) oder schriftlicher Bestätigung der Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN. Die nach Ausfüllen des Onlineformulars automatisch generierte Anmeldebestätigung ist keine Bestätigung im oben genannten Sinne. h) Die Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen eine Reservierung im Voraus zu verweigern und zu deaktivieren. i) Der Anmelder/Gast/Teilnehmer ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben – dies gilt auch für vom Anmelder veranlasste Leistungen und Auslagen der genannten Unkosten an Dritte - verantwortlich. Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende, auch im Namen der mitangemeldeten Besucher mit den AGB und dem Reglement einverstanden, die Datenschutzerklärung hat er stellvertretend auch für alle in seiner Begleitung sind zur Kenntnis genommen und akzeptiert. j) Vertragspartner sind die ZENKLAUSEN und der Kunde/Teilnehmer. Hat ein Dritter für den Kunden/Teilnehmer bestellt, haftet er den ZENKLAUSEN in der Eifel gegenüber zusammen mit dem Kunden/Teilnehmer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag der ZENKLAUSEN. k) Am vereinbarten Abreisetag sind die Klausen (Unterkunft)) spätestens um 11:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Geschäftsleitung der aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% und ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche eines Veranstalters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass die ZENKLAUSEN in der Eifel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. l) Gebuchte Klausen (Unterkunft) stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Anmeldezeiten werden aus organisatorischen Gründen nur von 15:00 bis 16:00 Uhr des Anreisetages angenommen. Im Falle von höhere Gewalt, und somit der vom Kunden/Teilnehmer nicht Einhaltung der Anmelde- und Anreisezeiten hat der Kunde/Teilnehmer die Verantwortung die Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN frühzeitig davon in Kenntnis zu setzen. m) Die Gültigkeit von Gutscheinen ensteht nach Zahlungseingang. Die erworbenen Gutscheine können nicht bar abgelöst und rückerstattet werden. Weiterhin müssen diese innerhalb der gegebenen Frist eingelöst werden. Sollte die Benutzung geringer ausfallen als der Wert des Gutscheines, so erhalten Sie über den Restbetrag einen weiteren Gutschein der Zenklausen. Die Gutscheine enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Rechnungslegung mit Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen, das heißt, wenn die Gutscheineinlösung erfolgt (UstG). Der Gutschein ist erst dann gültig, wenn der fällige Betrag vollständig bezahlt wurde. Alle Gutscheine sind ein (1) Jahre (365 Tage) gültig und in diesem Zeitraum einzulösen. Weiterhin verfallen alle Gutscheine, welche innerhalb von vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Einlösetermin storniert werden. Weitere Hinweise finden Sie unter § 2 "Absage, Stornierungen, Umbuchungen, Ausfall". § 2 Absage, Stornierung, Umbuchung, Ausfalla) Für alle Stornierungen (bis zu 14 Tage vor Anreise) und/oder Umbuchungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 €. Bei Umbuchungen kann ein Ausweichtermin innerhalb 6 (sechs) Monate, beginnend vom ursprünglichen Anreisetag gewählt werden. Weiterhin werden bei Absage (Stornierung) einer vereinbarten Anmeldung innerhalb der 4 (vierten) Wochen vor dem jeweiligen Aufenthalt/Teilnahme 75 % der Teilnahme- und Aufenthaltsgebühr zurückerstattet. Ab der 3 (dritten) Woche vorher 50 %. Innerhalb der letzten 2 (zwei) Wochen vor Aufenthalts- oder Kursbeginns ist keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr und Aufenthaltsgebühren mehr möglich. Auch bei vorzeitigem Abbruch eines Aufenthaltes besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr. Eine Rückvergütung für ausgefallene oder versäumte Stunden erfolgt ebenfalls nicht.
b) Bei Umbuchung und anschließender Stornierung fallen neben der Umbuchungsgebühr auch die jeweils höheren Stornokosten an, unabhängig davon, ob das den ursprünglichen Termin oder den umgebuchten betrifft. c) Vereinbarte Preise aus dem Vertrag sind vom Kunden/Gast/Teilnehmer auch dann zu zahlen, wenn der Kunde/Gast/Teilnehmer vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. d) Die Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN behält sich vor, im Falle höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, die jeweilige Veranstaltung/Buchung abzusagen und zu streichen. e) Im Falle des vollständigen Ausfalls einer Veranstaltung aufgrund schlechten Wetters oder Unvorhersehbarem behält sich der Veranstalter vor, 50 % der Teilnahmegebühr als Unkostenbeitrag einzubehalten. f) Wie bereits in § 1 hingewiesen verfallen alle Gutscheine, welche innerhalb von vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Einlösetermin storniert werden. Bei Stornierungen vor vier (4) Wochen des Einlösetermins können diese für eine Bearbeitungsgebühr von 30 € umgebucht werden. Eine Rückerstattung von ungenutzten Beträgen ist bei allen Gutscheinen nicht möglich. Alle Gutscheine sind ein (1) Jahre gültig und in diesem Zeitraum einzulösen. Dies beinhaltet auch Umbuchungen. g) Bitte beachten Sie, dass bei einer Buchung mit dem „MULTI-Einkehr Gutschein“ Angebot fest gebuchte Termine vor einem Zeitraum von zwei (2) Wochen vor Anreise zwar mit einer Gebühr von 30 Euro umgebucht werden können, der Gesamtbetrag der festgelegten "MULTI-Einkehr Gutschein" Reservierung aber nicht erstattet werden kann, sobald eine Rate (Einkehr) bereits genutzt (angetreten) wurde. Außerdem können ungenutzte Einkehrtage nicht gutgeschrieben oder umgebucht werden. Umbuchungsanfragen, die in einem Zeitraum von zwei (2) Wochen vor Anreise liegen, können nicht berücksichtigt werden, sodass jene Einkehrtage verfallen. Hier bitten wir alle Gäste, wie bei allen Buchungen, eine Reiserücktrittsversicherung im Voraus abzuschließen. Alle Termine müssen beim "MULTI-Einkehr Gutschein" in einem Zeitrahmen von einem Jahr (365 Tage) nach Buchungbestätigung eingelöst werden. Für alle weitere Fälle gelten unsere "allgemeinen Bedingungen". |
§ 3 Lieferung und Bestellung von Artikelna) Mit der Auftragserteilung oder der Annahme von Lieferungen erkennt der Besteller die Geltung unserer allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von unseren Produkten nicht nur für das betreffende Geschäft, sondern auch für zukünftige Geschäfte an.
b) Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass ein Artikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Aus diesem Grund kann die Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN deshalb keine Liefergarantie abgeben. Es gilt: Nur solange der Vorrat reicht. Die Anzeige von Artikeln unter "Produkten" ist also kein verbindliches Vertragsangebot von unserer Seite, sondern nur eine Aufforderung, Bestellungen abzugeben. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung ausdrücklich annehmen oder die Lieferung ausführen, und zwar im entsprechenden Umfang. c) Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn wir ihnen schriftlich oder firmenmäßig gefertigt zugestimmt haben. d) Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen diese zulasten des Bestellers. e) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Reklamationen bei Transportschäden sind vom Besteller beim jeweiligen Transportführer vorzubringen. f) Im Falle eines Widerrufs sollte dieser schriftlich bei der Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN mindestens 3 Tage vor Versandabschluss eingehen. Bei einem bereits ausgeführten Versand haben Kunden/Auftraggeber die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. g) In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten, jedoch nicht die Versandkosten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Bestellung verbindlich sind. Nach Erhalt Ihrer Bestellung werden wir Ihnen eine Rechnung zusenden. Der Gesamtbetrag ist daraufhin sofort zahlbar. Nach Erhalt Ihrer Einzahlung auf unser Konto werden wir Ihre Lieferung innerhalb von 7 Werktagen an Sie aufgeben. § 4 Sonstigesa) In den ZENKLAUSEN in der Eifel gibt es für den privaten Gebrauch kein Telefon, Internet, Fernsehen, Radio und keine Tageszeitungen. Sie haben sich an einen Ort der Stille und Muße zurückgezogen.
b) Jede Art von Haustieren sind in den ZENKLAUSEN nicht gestattet. c) Die Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN behält sich das Recht vor, die Teilnahme- und Aufenthaltsbedingungen in seinem Ermessen jederzeit zu ändern. Insoweit diese Teilnahme- Aufenthaltsbedingungen rein organisatorische Maßnahmen betreffen, gilt dies auch für rückwirkende Änderungen und Maßnahmen, sofern dies im Interesse des ordnungsgemäßen Ablaufs der Veranstaltung erforderlich ist. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit steht im billigen Ermessen der Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN. d) Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Gast/Kunden während seines Aufenthaltes auf dem Gelände, in oder um den Gebäuden kommt, willentlich oder unwillentlich, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch mitgebrachte Sachen des Veranstalters oder Gäste genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe. Alle Gepäckstücke und Wertgegenstände sind vom Gast während des Besuchs selbst zu beaufsichtigen und er/sie haftet bei Verlust selbst. Er/sie haftet auch für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. e) Die Besucher und Teilnehmer/Gäste an den Zen-, Coaching und Meditationsprogrammen der ZENKLAUSEN sind für ihre eigene Gesundheit verantwortlich und sich im Klaren, dass ein Zen-, Coaching und Meditationsseminar kein Ersatz für eine medizinische bzw. therapeutische Maßnahme darstellt. Wenn körperliche gesundheitliche Bedenken und/oder Beschwerden, akute Depressionen, akute Lebenskrisen mit starker emotionaler Belastungen im Vorfeld eines Programmes und/oder Aufenthaltes bestehen, ist mit einem Arzt abzuklären, ob eine Teilnahme/Aufenthalt sinnvoll und unbedenklich ist. Die Leitung der ZENKLAUSEN behält sich das Recht vor, Teilnehmer/Gäste vom Kurs/Coaching/Seminar aus Sicherheitsgründen auszuschließen, sollte sich im Verlauf eines Aufenthaltes und/oder Teilnahme zeigen, dass der Teilnehmer körperlich oder geistig nicht in der Lage ist, dem Kurs/Seminar zu folgen, sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert oder der Teilnehmer die Gruppe oder Meditation massive stört oder beeinflusst. f) Für Krankheitsfällen während Ihres Aufenthaltes bitten wir Besucher und Teilnehmer eine entsprechende Versicherung, und soweit nötig eine Rücktrittversicherung im Voraus abzuschließen. g) Bitte bringen Sie so lange dies von der Bundesregierung auferlegt ist Ihre Gesundheitsmasken mit und befolgen Sie die aktuellen Corona Maßnahmen & Vorschriften der Bund und Länder zur Zeit Ihrer Anreise, Aufenthaltes und Abreise. h) Wir behandeln alle firmen- und personenbezogenen Daten, die wir im Zusammenhang mit einem Auftrag oder einer Anmeldung/Reservierung erhalten, vertraulich und werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Zulässig sind allerdings die Nennung des Namens und Vornamens des Teilnehmers und/oder Bestellers sowie eine allgemeine Beschreibung des Projektes im Sinne einer allgemeinen internen Referenz. Für weitere Informationen bitten wir Sie auch unseren Link zu den "Datenschutz" der ZENKLAUSEN einzusehen. i) Alle Angaben werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung kann jedoch keine Haftung übernommen werden. j) Die ZENKLAUSEN sind ein eingetragener Betrieb. k) Alle genannten Preise unter www.zenklausen.com in Euro (€) angegeben und enthalten die gesetzlichen Mehrwertsteuer. § 5 Copyright, Aufnahmen & Dreharbeitena) Alle Daten, Produkte, Grafiken und sonstige Werke im urheberrechtlichen Sinn auf der Webseite der ZENKLAUSEN, Zenverlags und Zenladens genießen urheberrechtlichen Schutz und dienen ausschließlich der persönlichen Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite sind nur zum Zweck einer Bestellung oder Buchung beim Zenverlag oder ZENKLAUSEN erlaubt. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Für weitere Informationen bitten wir Sie auch, unseren Link zu den "Datenschutz" der ZENKLAUSEN einzusehen.
b) Auch wenn sich die Zenklausen grundsätzlich aufgeschlossen und interessiert zeigt für gewerbliche Aufnahmen und Filmarbeiten, legen wir auf die Einflüsse und den Umfang der von geplanten Aufnahmen, welche die Privatsphäre und Diskretion unseres Hauses und Gäste beeinflussen können, sehr viel Wert. So muss für alle Gewerblichen Aufnahmen, Produktion, Dreharbeiten sowohl fotografische als auch akustische und besonders filmische Aufnahmen bei den Verantwortlichen der Zenklausen angefragt werden. Für die Ausstellung eines Gestattungsvertrags ist eine schriftliche Produktionsanfrage (per Mail) notwendig. Die Anfrage muss über den verantwortlichen Produzenten (Gestattungsnehmer) aufklären, Erläuterungen zum geplanten Produktionsablauf und die spätere Verwendung liefern. Es ist ein verantwortlicher Mitarbeiter der Produktion zu benennen, der Vorort über die Einhaltung der Gestattungsabsprachen wacht und Anordnungen der Zenklausen verlässlich umsetzt. Die Geschäftsleitung der ZENKLAUSEN in der Eifel
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